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Bushaltestellen Gandrütti, Schattdorf
Gemäss dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG 151.3) wird bei Neu- und Umbauten von Bushaltestellen eine Kantenhöhe von 22 cm gefordert. Damit soll gehbehinderten Personen eine selbstständige Benutzung des öffentlichen Verkehrs ermöglicht werden.
Die bestehenden Fahrbahnhaltestellen "Gandrütti" wiesen eine Haltekantenhöhe von 10 cm auf. Die beiden Bushaltestellen wurden deshalb behindertengerecht umgebaut. Die Gehwegabsenkungen wurden so ausgeführt, dass das maximale Gefälle von 6% nicht überschritten wird. Bei der Bushaltestelle in Fahrtrichtung Altdorf wurde zudem ein Personenunterstand erstellt.
Bauherrschaft: Kanton Uri
Kosten: Gesamtkosten Fr. 300'000
Termine: Realisierung April - Mai 2022
Leistungen: Bauprojekt, Submission, Ausführung, Bauleitung, Inbetriebnahme
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